Wonder Woman 1984
USA 2020
151 min 25 sek
Warner Bros. Entertainment GmbH, Hamburg
Wonder Woman 1984
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils (bzw. Personensorgeberechtigtem) im Kino besucht werden.
Die Superheldin Wonder Woman arbeitet im Jahr 1984 mit geheimer Identität in einem Washingtoner Museum. Dabei kommt sie mit einem magischen Stein in Kontakt, der Wünsche erfüllt, zugleich aber Habgier und Missgunst hervorruft. Mehrere Menschen mit unguten Motiven wollen sich des Steins bemächtigen. Dies muss Wonder Woman verhindern. Der Film stellt die positive Superheldin in den Mittelpunkt und behandelt Themen wie Mut, Fleiß und Ehrlichkeit. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren können der Geschichte problemlos folgen und die behandelten Themen nachvollziehen. Es gibt einige Bedrohungssituationen und bildgewaltige Actionszenen. Körperliche Gewalt wird hierbei aber nicht reißerisch ausgespielt. Dazwischen bieten ruhige und humorvolle Passagen Zuschauer*innen ab 12 Jahren genug Gelegenheit zur Entlastung. Von nachhaltigen Ängstigungen oder anderen Überforderungen ist nicht auszugehen.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
| Regie: | Patty Jenkins |
| Darsteller: | Gal Gadot, Chris Pine, Kristen Wiig |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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