Freaky
USA 2020
102 min 18 sek
Universal Pictures International Germany GmbH, Frankfurt
Freaky
Trailer ab 12 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Horrorkomödie, in der er es durch einen Fluch zum Körpertausch zwischen einem berüchtigter Killer und einer 17-jährigen Schülerin kommt. Der Teenager, gefangen im Körper des Killers, hat nur 24 Stunden Zeit, um den Körpertausch rückgängig zu machen. Der Film ist weitgehend als makabre Komödie inszeniert, enthält aber auch Spannungsmomente im typischen Stil eines Horrorfilms, sowie mehrere drastische Gewalt- und Tötungsszenen. Durch ironische Brechungen und den komödiantischen Grundton werden diese Szenen jedoch deutlich abgemildert. Zudem sind Jugendliche ab 16 Jahren auf Grund ihrer Medienerfahrung in der Lage, den Film als überzeichnete Mischung aus Horrorfilm und Parodie zu erkennen und eine entsprechende Distanz zu wahren. Negative Wirkungen sind daher nicht zu befürchten.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
| Regie: | Christopher Landon |
| Darsteller: | Vince Vaughn, Kathryn Newton |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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