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Juristenkommission


Die Mitglieder der SPIO können für Filme, Videos und andere Bildträger, die von der FSK kein Kennzeichen erhalten haben oder ihr nicht vorgelegt worden sind, eine gutachterliche Stellungnahme durch die Juristenkommission (JK)der SPIO einholen. Diese aus drei Juristen bestehende Kommission prüft, ob ein Film, Video oder sonstiger Bildträger gegen Bestimmungen des Strafgesetzbuches, insbesondere die §§ 131, 184 StGB und/oder gegen die Strafbestimmungen des Jugendschutzgesetztes,
§§ 27,15 Abs.2 JuSchG, verstößt.

Kommt die JK zu der Überzeugung, dass dies nicht der Fall ist, vergibt sie das Kennzeichen „SPIO JK geprüft“


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