Freigabebegründung
Nathalie küsst, F 2011
Nach Einschätzung des Prüfausschusses ist der Kinospielfilm unter Jugendschutzaspekten unbedenklich. Für Filme mit der Alterskennzeichnung FSK ab 0 freigegeben/Freigegeben ohne Altersbeschränkung wird keine individuelle Begründung erstellt.Aktuelle Freigabebegründungen
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