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Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM)

Die Landesmedienanstalten sind Kontrollinstanzen für den privaten Rundfunk in Deutschland. Als Einrichtungen des öffentlichen Rechts sind sie staatsunabhängige Einrichtungen. Bis auf Brandenburg und Berlin, die eine gemeinsame Stelle unterhalten, hat jedes Bundesland eine Medienanstalt. In grundsätzlichen, länderübergreifenden Angelegenheiten arbeiten sie im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (ALM) zusammen.

Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)
Die BPjM ist zuständig für die Indizierung von Medien bzw. Medieninhalten. Die Indizierung bedeutet, dass ein Medium - dazu zählen Videofilme ebenso wie Computerspiele und Internetseiten - als jugendgefährdend eingestuft wird.

Filmbewertungsstelle (FBW)
Die Filmbewertungsstelle (FBW) mit Sitz in Wiesbaden hat die Aufgabe, auf Antrag Filme in allen ihren Formen dahin zu begutachten, ob ihnen das Prädikat "wertvoll" oder "besonders wertvoll" zuerkannt werden kann. Die von dieser bundeseinheitlichen Stelle prädikatisierten Filme werden von der Vergnügungssteuer befreit.

Freiwillige Selbstkontrolle der Unterhaltungssoftware (USK)
Die USK (1994 gegründet) ist die gutachterliche Stelle für die Prüfung interaktiver Medien und freiwillige Selbstkontrolle der Unterhaltungssoftware-Wirtschaft. Sie arbeitet bei einem freien Träger der Jugendhilfe. Vertragspartner dieses gemeinnützigen Trägers ist der Verband der Unterhaltungssoftware Deutschland e. V. (VUD). Die USK wird nur auf Antrag von Produzenten aktiv. Sie prüft interaktive Medien, speziell Computer- und Videospiele. Die Mitglieder des VUD haben sich verpflichtet, Unterhaltungssoftware vor Veröffentlichung auf dem deutschen Markt einzureichen.

Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF)
Die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) ist ein gemeinnütziger Verein privater Fernsehanbieter in Deutschland. Ziel der FSF ist es, einerseits durch eine Programmbegutachtung den Jugendschutzbelangen im Fernsehen gerecht zu werden und andererseits durch medienpädagogische Aktivitäten, Publikationen und Unterstützung von Forschungsarbeiten den bewussteren Umgang mit dem Medium Fernsehen zu fördern.

Internet Content Rating Association (ICRA)
Die Internet Content Rating Association (ICRA) ist eine internationale, unabhängige Organisation, die mittels einer öffentlichen und objektiven Inhalts-Kennzeichnung die Öffentlichkeit und insbesondere Eltern dazu ermächtigt, kundige Entscheidungen mittels einer Filter-Software über elektronische Medien zu treffen. Die ICRA-Software lässt nur Webseiten zu, die vom Website-Betreiber mittels versteckter Schlüssel mit spezifischen (jugendfrei-) Merkmalen gekennzeichnet sind. Dabei möchte ICRA zum einen den Schutz von Kindern vor potentiell schädigenden Inhalten und zum anderen den Schutz der Meinungsfreiheit im Internet.

Jugendschutz aktiv
Informationsseite des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zum Thema Jugendschutz. Für Eltern und Erziehende, Gewerbetreibende und Veranstalter.

Jugendschutz.net
jugendschutz.net ist die von den Jugendministerinnen und Jugendministern der Länder im Sommer 1997 gemeinsam eingerichtete staatliche Stelle für die Beachtung des notwendigen Jugendschutzes in den neuen Informations- und Kommunikationsdiensten (Multimedia, Internet). Jugendschutz.net ist seit dem 01. April 2003 organisatorisch an die KJM angebunden. Seine Aufgaben bestehen fort.

Jugendschutzprogramm.de
Jugendschutzprogramm, eine Initiative von Website-Betreibern, schützt Kinder vor jugendgefährdenden Inhalten im Internet. Dieses Programm ist keine Filter-Software, sondern bietet aktuelle Negativ-Listen von Websites für den deutschsprachigen Raum, die von Eltern kostenfrei heruntergeladen werden können. Jugendschutzprogramm ist daher eine Art deutsches PlugIn für die international gültige ICRA-Software.

Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sich am 2. April 2003 konstituiert. Sie nimmt gemäß dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) die Aufsicht über Rund­funk und Telemedien (Internet) wahr. Mitglieder sind sechs Direktoren der Landesmedienanstalten, vier von den Ländern und zwei vom Bund benannte Sachverständige. Zum Vorsitzenden wurde BLM-Präsident Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring gewählt.
Die KJM dient der jeweils zuständigen Landesmedienanstalt als Organ bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und sorgt für die Umsetzung des Jugend­medienschutz-Staatsvertrags. Die KJM prüft, ob Verstöße vorliegen und entscheidet über die Maßnahmen. Vollzogen werden diese Maßnahmen von den Landesmedienanstalten.
Die Einrichtung der KJM hatte unter anderem auch die enge Verzahnung der mit Jugend­schutz befassten Institutionen in Deutschland zum Ziel. So arbeitet die KJM zum Beispiel eng mit jugendschutz.net und der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) zusammen.

Österreich: Filmdatenbank der Jugendmedienkommission (JMK) beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Die Jugendmedienkommission ist eine Serviceeinrichtung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur und ist im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention und der Ratsempfehlung über den Jugendschutz in den audiovisuellen Medien tätig. Aufgabe der JMK ist es, die Anliegen des Jugendschutzes im Bereich der Medien zu wahren. Ziel ist die Einhaltung nationaler und die Mitgestaltung internationaler Standards zur Klassifizierung von Medienprodukten.

In der Filmdatenbank finden Sie alle durch die JMK geprüften Medien ab dem Jahr 2000.


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