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Begründung zur Kennzeichnung des Films HARRY POTTER UND DER FEUERKELCH „Freigegeben ab 12 Jahren“

Wiesbaden, 17.11.2005

Die FSK ist im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden für die Freigaben von Kinofilmen, Videos und vergleichbaren Bildträgern sowie auch von Trailern und Werbefilmen zuständig. Sie vertritt damit den gesetzlichen Jugendschutz im Bereich audiovisueller Medien. Die Entscheidungen treffen pluralistisch zusammengesetzte Ausschüsse, deren Prüferinnen und Prüfer von der Öffentlichen Hand sowie Bundes- und Länderministerien bzw. von der Film- und Videowirtschaft entsandt werden und ca. 3 Wochen pro Jahr bei der FSK ehrenamtlich tätig sind. Die Ständigen Vertreter der Obersten Landesjugendbehörden haben in den Arbeitsausschüssen den Vorsitz.

Wie seine Vorgänger ist der phantasievoll inszenierte Abenteuerfilm mit dem bekannten Filmhelden Harry geprägt von überzeugenden Figuren, einer nachvollziehbaren Geschichte mit solidem Handlungsaufbau und einer fantastischen Ausstattung. Harry ist nun Zauberschüler im 4. Schuljahr. Er muss nicht nur gefährliche Abenteuer bestehen, er ist auch mit der eigenen Pubertät konfrontiert. Das bedeutet intensive Auseinandersetzung mit Freunden und dem Thema der ersten Liebe: das Spannungsfeld von Rivalität und Solidarität unter den Mädchen und Jungen gewinnt großen Raum und wird authentisch und realitätsnah im Film abgebildet. Die aufwendig inszenierte Abenteuergeschichte hat durchgängig märchenhafte Züge. Der Spannungsbogen wird im Handlungsverlauf allmählich aufgebaut und gipfelt in den drei Actionsequenzen, den drei Wettbewerben. Jeder Turnierteilnehmer muss drei lebensgefährliche Aufgaben erfüllen, den Kampf gegen die Drachen und die Wasserdämonen und das Finden des Feuerpokals im Irrgarten. Ausführlich diskutierten die Ausschussmitglieder über die Wirkung dieser bedrohlichen, actiongeladenen und horrorähnlich inszenierten Szenen. Konsens bestand in der Einschätzung, dass 12-jährige Mädchen und Jungen die Bedrohungsszenen als eindeutig fiktional erkennen können. Ebenso besitzt diese Altersgruppe die Gewissheit, dass Harry, der Held der Geschichte, die Prüfungen mit Hilfe seiner Freunde und seinem Lehrmeister besteht. Die Altersgruppe ab 12 Jahren wird nach Einschätzung des Ausschusses diese Gruselszenen im Sinne einer Angst-Lust-Erfahrung erleben: sie werden sich im Moment des Sehens gruseln, verorten die spannenden Filmpassagen aber souverän in den Gesamtkontext der erzählten Story. Konsequent werden im Film auch entlastende Momente wirksam: ruhige Bilder, humorvolle Dialoge, komödiantische Szenen. Auch die positive und erziehungszuträgliche Message des Films ist für 12-Jährige zu entschlüsseln: Freundschaften entwickeln sich über lange Zeiträume und sind von Höhen und Tiefen geprägt; die Pubertät bringt Mädchen und Jungen Probleme, die gemeinsam zu lösen sind und Kinder aller Nationen können sich verstehen und solidarisch miteinander umgehen. Im Ergebnis der Wirkungsdiskussion konnten sich die Ausschussmitglieder für eine Freigabe des Films ab 12 Jahren aussprechen.

Hierbei ist allerdings zu sagen, dass die FSK-Kennzeichnungen keine pädagogischen Empfehlungen sind sondern lediglich sicherstellen sollen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird. Die Ausschüsse der FSK, die unter anderem aus Jugendamtsleitern, Jugendbildungsreferenten, Lehrern, Kinderärzten, Psychologen, die natürlich auch Eltern sind, bestehen, versuchen mit großer Sorgfalt die mögliche Wirkung eines jeden Filmes zu beurteilen. Eine letztlich "objektive richtige" Freigabe kann es nicht geben. Zu unterschiedlich sind die Filme, zu unterschiedlich sind die Rezeptionsbedingungen und -möglichkeiten von Kindern und Jugendlichen. Die Prüferinnen und Prüfer versuchen dies zu berücksichtigen.


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