SPIO Juristenkommission

Die Mitglieder der SPIO und andere Programmanbieter können bei Ablehnung einer FSK-Kennzeichnung oder anstelle der Prüfung durch die FSK eine gutachterliche Stellungnahme der Juristenkommission (JK) der SPIO einholen. Diese aus drei unabhängigen Juristen bestehende Kommission prüft, ob ein Film, eine DVD, Blu-ray Disc oder ein sonstiger Bildträger gegen strafrechtliche Bestimmungen sowohl des Strafgesetzbuches als auch des Jugendschutzgesetzes verstößt.

Ein JK-Gutachten lässt die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Programmanbieters oder des Handels auch bei den Filmen oder Bildträgern entfallen, die über kein FSK-Kennzeichen verfügen. Filme und Bildträger mit einem Kennzeichen der SPIO-JK dürfen grundsätzlich nur an Erwachsene abgegeben werden, auch sind gegebenenfalls nach erfolgter Indizierung durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien die weitergehenden Abgabe-, Werbe- und Vertriebsbeschränkungen zu beachten.

Statut der Juristenkommission (JK)
FAQ Juristenkommission

Kontakt:
Eva Diaz
+49 611-77891-53
diaz@spio-fsk.de

Antrag auf Rechtsgutachten der Juristenkommission (JK)