SPIO Titelregister – Richtlinien
Richtlinien für das SPIO Titelregister
geführt von der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. (SPIO)
https://pro.fsk.de/spio/title/register
1. Funktion und Gegenstand des SPIO Titelregisters
1.1. Ein Werktitelschutz entsteht grundsätzlich erst mit der Markteinführung einer Veröffentlichung, zu erreichen. Mit einer Titelschutzanzeige im SPIO Titelregister kann der Werktitelschutz vorverlagert werden.
1.2. Zu diesem Zweck gewährt die Eintragung im SPIO Titelregister dem Anmelder einen Nachweis über den Zeitpunkt der Ingebrauchnahme des Titels (Prioritätsnachweis).
1.3. Mit der Eintragung im SPIO Titelregister wird keine Aussage darüber getroffen, ob der Werktitel schutzfähig ist. Es wird auch keine Prüfung von Seiten der SPIO vorgenommen, ob Rechte Dritter der Eintragung eines Werktitels im SPIO Titelregister entgegenstehen.
1.4. Bei Eingang einer Anmeldung überprüft die SPIO in den von ihr unterhaltenen Datenbanken (Titelregister-Datenbank, FSK-Filmdatenbank, TV-Datenbank), ob der begehrte, identische Filmtitel bereits veröffentlicht wurde und unterrichtet den Anmelder über das Ergebnis. Diese Prüfung entbindet den Anmelder jedoch nicht davon, weitergehende Recherchen und Prüfungen dahingehend vorzunehmen, ob dem begehrten Werktitel ältere Rechte Dritter entgegenstehen.
1.5. Der vorgezogene Werktitelschutz verfällt, wenn das geplante Werk nicht innerhalb einer „angemessenen Frist“ auf den Markt kommt. Welche Frist angemessen ist, richtet sich nach der Art des Werkes. Verbindliche Fristen bestehen auch für Film- und Fernsehwerke nicht.
2. Was kann eingetragen werden
2.1. Im SPIO Titelregister werden Film- und Fernsehtitel eingetragen. Titel von anderen Werken (Drehbücher, Literaturwerke, Hörspiel, etc.) können eingetragen werden, wenn ihre Verfilmung beabsichtigt ist.
2.2. Die Eintragung eines Untertitels zu einem Haupttitel, der diesen näher erklärt (Zusatz- oder Beititel), ist möglich.
2.3. Bei ausländischen Originaltiteln kann zusätzlich ein deutscher Titel eingetragen werden.
2.4. Eine Änderung des Filmtitels für einen bestimmten Filmstoff oder für einen importierten Film, sowie die Änderung eines Anmelders für einen Titel kann ebenfalls eingetragen werden.
3. Wie wird eingetragen
3.1. Die Anmeldung von Filmtiteln erfolgt über die Website des SPIO Titelregister unter https://pro.fsk.de/spio/title/register.
3.2. Die Anmeldung hat folgende Angaben zu enthalten:
– Name und Anschrift des Anmelders
– Name des Titels
4. Wann und wie lange wird eingetragen
4.1. Die Eintragung und Veröffentlichung im SPIO Titelregister wird in der Regel an dem auf den Tag der Anmeldung folgenden Arbeitstag vorgenommen und ist dann im SPIO Titelregister unter http://www.titelregister.de öffentlich recherchierbar und abrufbar.
4.2. Ferner wird die Titelschutzanzeige auf der SPIO Homepage auf einer Liste der Neueintragungen veröffentlicht, die im Monatsturnus die jeweils in diesem Zeitraum neu registrierten Titel in einem PDF Dokument zusammenfasst.
4.3. Die Angaben werden im SPIO Titelregister für zwei Jahre, gerechnet vom Tage der ersten Veröffentlichung im SPIO Titelregister, vorgehalten und sind mit den zur Verfügung gestellten Suchfunktionen recherchierbar und abrufbar.
4.4. Der Anmelder kann eine Verlängerung der Eintragung im SPIO Titelregister für jeweils weitere zwei Jahre beantragen. Die Verlängerung wird ebenfalls im SPIO Titelregister sowie im SPIO Titelregister Newsletter veröffentlicht.
4.5. Die Änderung eines Titels oder eines Anmelders wird ebenfalls wie in 4.1. und 4.2. benannt veröffentlicht
5. Gebühren
5.1. Die Gebühren sind der SPIO Titelregister Gebührenordnung zu entnehmen.
5.2. Die Gebühren beinhalten die Veröffentlichung auf der Website des SPIO Titelregisters für die Dauer von zwei Jahren sowie die einmalige Veröffentlichung auf der monatlichen Liste der SPIO Titelregister Neueintragungen.
6. Aktualität des SPIO Titelregisters und Haftung
6.1. Das SPIO Titelregister wird in der Regel täglich aktualisiert. Die Eintragung und Veröffentlichung im SPIO Titelregister wird in der Regel an dem auf den Tag der Anmeldung folgenden Arbeitstag vorgenommen
6.2. Die SPIO ist bemüht, die Daten mit größtmöglicher Sorgfalt aufzubereiten. Die SPIO kann aber insbesondere wegen der Automatisierung der Datenaufbereitung die Richtigkeit der Daten und die jederzeitige Bereitstellung der Datenbank nicht zusichern.
6.3. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der SPIO bzw. ihres Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Davon unabhängig ist die Haftung für zugesicherte Eigenschaften, für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Ebenso sind Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug bei leichter Fahrlässigkeit auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
Die aufgeführten Gebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.