27. Januar 2021
Der Entwurf der Bundesregierung zur Änderung Jugendschutzgesetz befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren. Ziel der Novelle ist es, den Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet und in den sozialen Medien zu verbessern und eine einheitliche Regulierung von medialen Inhalten unabhängig vom Vertriebsweg zu erreichen. Diese begrüßenswerten Ziele können seit Jahren nicht erreicht werden, da die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern zum Jugendmedienschutz strittig ist. So haben auch im Vorfeld dieses Gesetzgebungsverfahrens Bund, Länder und Landesmedienanstalten nicht weniger als drei verfassungsrechtliche Gutachten in Auftrag gegeben, um die besseren Argumente für ihre jeweilige Position zu finden. Fragen an Christine Berg (HDF), Johannes Klingsporn (VdF) und Stefan Linz (FSK).