8. Dezember 2020

Die EU-Kommission hat am 7. Dezember 2020 Leitlinien zur Platform-to-Business-Verordnung veröffentlicht. Diese Verordnung, die im Juli 2019 in Kraft trat, sorgt für mehr Transparenz von Plattformen gegenüber Geschäftskunden.

Ein wichtiger Aspekt für die Filmwirtschaft ist die Verpflichtung der Online-Intermediäre und Suchmaschinenbetreiber, über die dem Ranking von Diensten zu Grunde liegende Methodologie des Algorithmus zu informieren. Die Nutzung von künstlicher Intelligenz und deep learning entbindet die Plattformen nicht davon.

Die Verordnung und Leitlinien enthalten weitergehende Transparenzpflichten für bezahltes Ranking ebenso wie für die Kombination von Suche, Empfehlungssystem. Dabei führt sie auf, was als Hauptparameter zu beschreiben ist und gibt Hinweise, wie diese Beschreibung im Detail ausgestaltet werden und wo sie zu finden sein muss.

Details zu den Parametern für das Ranking liefert Annex A der Leitlinien. Die Elemente für die Hauptparameter sind im Einzelnen Personalisierung, Lokalisierung, Drittpartei-Bewertungen in Zeitungen, Interviews etc., Randomisation / Zufallslistung, Nutzungsintensität bestimmter Dienste / Qualifizierung als alt und Runterstufung, Verbindung mit eigenen Zusatzdiensten wie zügigere Lieferung, Kombination mit Plattform eigenem Werbetool. Außerdem gilt für alle Plattformen die Beseitigung illegaler Inhalte als Hauptparameter. Bei allen Plattformen gilt das Element der Betrugsverhinderung als wichtiger Parameter ebenso wie die Betrugsverhinderung. Selbstverständlich müssen die Informationen auf dem neuesten Stand bleiben. Test-Szenarien sind zulässig. Änderungen der Parameter und Informationen der Kommission notifiziert werden.

Bei Evaluierungswebsites gelten Sicherheit, Authentizität, Beliebtheit oder technische Features sowie deren Gewichtung als Hauptparameter. Bei Nutzerbewertungen soll die Überprüfung der Wahrhaftigkeit der Bewertungen mitgeteilt werden.

Einer besonderen Beschreibung bedarf es bei bezahltem Ranking. Dabei ist „bezahlt“ weit zu verstehen. Indirekte Bezahlungen sind in Annex B beschrieben.

Die Leitlinien geben auch vor, dass die Beschreibungen der Parameter gut auffindbar sein müssen, beispielsweise in (in AGBs, in Q&A, nicht aber über mehrere Medien verteilt).

Dies muss nun den Praxistest bestehen.

Leitlinien P2B