Nach mehreren Entwürfen, die das Bundesjustizministerium im Jahre 2020 zur Diskussion gestellt hat, einigte sich die Bundesregierung im Januar 2021 auf einen Regierungsentwurf zur Umsetzung der DSM-Richtlinie. Das Gesetzespaket sieht Änderungen im Urhebergesetz, im Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften (VGG) vor und beschert uns mit dem Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG-E) ein neues Gesetz zur Umsetzung des Art. 17 der DSM-Richtlinie, der ursprünglich die Verhandlungsposition der Rechteinhaber gegenüber marktmächtigen Online-Plattformen verbessern sollte.
Die Angst der Politik vor einer erneuten Uploadfilter-Diskussion ist groß; das wirtschaftliche und rechtliche Verständnis, wie tiefgreifend die neuen Regelungen die Lizenzierung und damit auch die Finanzierung von Filmwerken verändern werden, nicht. Doch das Gesetzpaket soll nun zügig im Parlament behandelt werden. Der Spielraum für gravierende Änderungen in den verbleibenden Sitzungswochen dürfte eher gering sein.
Der Regierungsentwurf spricht offen davon, dass die Regelungen im Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG-E) zu weniger Lizenzeinnahmen für Rechteinhaber führen werden, und genauso unmissverständlich werden durch die im Urheberrechtsgesetz vorgesehenen jährlich allen Urheber*innen und ausübenden Künstler*innen zu erstellenden Berichte über alle Erlöse von Werken, an denen sie mitgewirkt haben, zu einer höheren Kostenbelastung bei Produktion, Verleih und Sendern führen: Weniger Einnahmen bei erhöhten Kosten – in Zeiten der Covid-19-Pandemie wird die audiovisuelle Wirtschaft mit einem solchen Gesetzespaket vor kaum zu bewältigende Herausforderungen gestellt.
Der Entwurf der Bundesregierung verfehlt aber auch das eigentliche Ziel der DSM-Richtlinie: Innerhalb des europäischen Binnenmarktes eine Angleichung sowohl der vertraglichen Stellung der Urheber*innen gegenüber Produzent*innen zu erreichen, als auch die Lizenzierungsobliegenheiten für Plattformen, wie YouTube, europäisch einheitlich zu regeln. Beide Verfehlungen des Regierungsentwurfs werden sich auf nationalen wie europäischen Filmwirtschaften nicht förderlich auswirken und deshalb mittelfristig auch den Urheber*innen und Darsteller*innen nicht zu Gute kommen.
Die SPIO hat wiederholt vor einem Sonderweg gewarnt und sich in einem breiten Verbändebündnis mit einem Appell an die Bundesregierung gewandt.