Als einen der letzten Bausteine bei der Umsetzung der AVMD-Richtlinie haben die Medienanstalten den Verbänden ihre Satzung zu Art. 13 Abs. 1 AVMD, § 77 MStV vorgelegt. Alle Video-On-Demand-Dienste, die in Deutschland niedergelassen sind,  müssen dafür sorgen, dass 30 Prozent ihres Angebots aus europäischen Werken besteht.

Die Leitlinien der Medienanstalten konkretisieren, die Definitionen der Richtlinie, bestimmen, wie die Quote berechnet werden soll, wann VOD-Dienste von der Quoten-Pflicht ausgenommen sind, d.h. was geringe Umsätze, geringe Zuschauerzahlen, Art und Thema des Anbieters bedeuten. Es wird zudem präzisiert, wie die VOD-Anbieter für europäische Werke werben sollen: durch einen besonderen Bereich auf der Hauptseite in Verbindung mit einer speziellen Suche oder durch Präsenz in den Kategorien wie beispielsweise „Neuheiten“ oder „Empfehlungen“ auf der Hauptseite der VOD-Anbieter. Schließlich enthält die Satzung auch Sanktionen bei Nichterfüllung der Quoten bzw. Auskunftspflichten.

An der Anhörung zum ersten Satzungsentwurf im Januar 2021 nahm die SPIO teil und reichte eine Stellungnahme ein, die insbesondere eine mit der Lizenzierungspraxis kohärente Marktabgrenzung, eine Präzisierung der Begrifflichkeit des „Titels“, des „Europäischen Werks“, „Herausstellung“ und die Transparenzpflichten anmahnte. Aus Sicht der SPIO sind die Berichtspflichten noch immer zu vage.

Die Satzung, die einige Anregungen der SPIO aufgegriffen hat, soll Mitte Mai 2021 durch die Gremien der jeweiligen Landesmedienanstalten gehen und am 1. Juli 2021 in Kraft treten. Änderungen erwarten wir in diesem Stadium nicht mehr. Der überarbeitete Satzungsentwurf ist hier abrufbar.

SPIO-Position zu VOD-Quoten