Dezember 2021

Mitte Dezember 2021 stimmte das Plenum des Europäischen Parlaments über den Digital Markest Act (DMA) ab.
Dank des besonderen Einsatzes der Abgeordneten Sabine Verheyen, Geoffroy Didier und Emmanuel Maurel ist es gelungen, dass im Plenum ein wichtiger Änderungsantrag eingebracht und angenommen wurde, durch den der DMA doch noch ein Meilenstein für fairen Wettbewerb werden könnte.
Denn der DMA enthält wichtige Verpflichtungen für Gatekeeper. Insbesondere die Pflicht, Unternehmen Zugang zu Daten oder zu Werbedaten zu geben, wäre ein großer Schritt, die Verhandlungsmacht gegenüber den großen Plattformen zu verbessern. Der DMA soll nach dem Willen von Rat und Kommission jedoch nur auf Gatekeeper Anwendung finden, die als Vermittler zwischen zwei Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Verbraucher agieren, also in drei-seitigen Marktkonstellationen.
Um zu verhindern, dass Gatekeeper ihre Marktmacht auch in die für die Filmwirtschaft relevanten zwei-seitigen Marktkonstellationen ausdehnen, hat sich die SPIO dafür eingesetzt, dass zumindest Zusatzdienste der Gatekeeper-Plattformen dazu verpflichtet werden, Zugang zu Daten und Werbedaten zu
gewähren. Der im Plenum angenommene, neue Erwägungsgrund definiert die Zusatzdienste in diesem Sinne.

Ziel der Französischen Ratspräsidentschaft ist es, mit Parlament und Kommission bis März 2022 eine Einigung zu erreichen.