Über 140.00 Urheber:innen, ausübende Künstler:innen und Kulturschaffende von 44 unterzeichnenden Verbänden der Initiative Urheberrecht, gemeinsam mit über 60 Verbänden der Presse-, Verlags-, Musik-, Film- und Medienwirtschaft sowie den Verwertungsgesellschaften, bitten den Bundeskanzler und die zuständigen Minister dringend, darauf einzuwirken, dass die Bundesregierung am 1. Februar 2024 im Zuge des Treffens des Ausschusses der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER) dem vorliegenden finalen Entwurf der KI-Grundverordnung (EU) im Sinne einer nachhaltigen, wirtschaftlich tragfähigen und demokratischen Zukunft und ohne weitere Beschränkungen zulasten der Künstler:innen sowie Kultur- und Kreativwirtschaft zustimmt.
Denn die im Verordnungsentwurf aufgesetzten Grundregeln zur Regulierung des Betriebs von Systemen generativer KI sind für die wirtschaftliche Zukunft aller Kultur-, Medien- und Kreativbranchen und ihrer über 1,2 Millionen steuerzahlenden Beschäftigten, Selbständigen, sowie hunderttausender Klein- und mittelständischer Unternehmen entscheidend. Das Bundeswirtschaftsministerium beziffert die Kultur-, Kreativ- und Medienbranche mit einer Bruttowertschöpfung von schätzungsweise 106,4 Milliarden Euro (Platz 2 hinter dem Fahrzeugbau), einem Umsatz von 174,1 Milliarden Euro, über 258.790 Unternehmen und über 1,2 Millionen Kernerwerbstätigen, davon knapp 1 Million in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen.
Es war ein schwieriger Prozess, doch der Kompromiss des Entwurfes geht in die richtige Richtung. Für IT-Unternehmen stellt er mit Sicherheit keine Überregulierung dar. Für Künstler:innen, Kultur- und Medienschaffende bietet der Kompromiss das absolute Mindestmaß an Schutz. Alle, die in Kultur und Medien investieren und schöpferisch tätig sind, sind auf die Lizenzierung ihrer Werke und Produkte angewiesen. Angemessene Vergütung setzt Transparenz über die Nutzung ihrer Werke voraus. Die bisherige profitable Entwicklung generativer KI-Systeme beruht maßgeblich auf der ungefragten und nicht vergüteten Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke und personenbezogener Daten der Bürgerinnen und Bürger. Diese seit einer Dekade unlautere Geschäftspraxis hat bereits heute einen destruktiven Effekt auf die Kreativwirtschaft zur Folge, inklusive Beschäftigungsverlust und Investitionsschäden.
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