22. Februar 2021

Die SPIO hat am 19. Februar 2021 ihre Position zum Digital Services Act verabschiedet. 

„What is illegal offline is equally illegal online.“ – dieses Ziel unterstützt die SPIO ausdrücklich.

Das muss für große wie kleine Plattformen gelten. Denn einmal online, verbreiten sich urheberrechtsverletzende Inhalte schnell und massenhaft, so dass ein unverzügliches und effektives Tätigwerden dringend geboten ist, um Schaden für Rechteinhaber*innen abzuwenden. Ein effektiver Schutz der Rechte erfordert, dass die illegalen Inhalte nicht im nächsten Moment erneut verfügbar sind und gegen Wiederholungstäter spürbarere Sanktionen verhängt werden.

Der DSA kopiert die Haftungsprivilegien der E-Commerce-Richtlinie in den DSA-Text, ergänzt sie um neue Möglichkeiten des Haftungsausschlusses und stellt die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in den erläuternden Erwägungsgründen teils verkürzt dar. Dies birgt das Risiko, dass der DSA die Rechtsdurchsetzung erschwert, ganz gegen die erklärte Intention der Kommission.

Grenzüberschreitende Anordnungen, Notice-and-Action-Verfahren dürfen keine übermäßigen administrativen Bedingungen statuieren, sondern sollten die Rechtsdurchsetzung erleichtern. Gleiches gilt für “Trusted Flaggers”.

Zielführend ist die Vorgabe, dass Plattformen ihre Geschäftskunden kennen müssen (KnowYour-Business-Costumer), so dass ein Vorgehen gegen illegale Inhalte in diesen Fällen für Rechte- oder Markenrechtsinhaber*innen effizienter möglich sein wird. Diese Pflicht muss für alle Online-Plattformen gleichermaßen gelten.

Schließlich sollten Anhörungsrechte und Verfahrensgarantien auch und besonders für Rechteinhaber*innen gelten.

Das Gesetzgebungspaket wird nun parallel im Europäischen Parlament und seinen zahlreichen Ausschüssen (federführend wohl IMCO, beratend ITRE, JURI, CULT, ECON) und im Ministerrat verhandelt.  Da der DSA auch das Thema Desinformation und Hassrede erfasst, werden sich die Bundesländer ebenfalls einbringen.

SPIO zu DSA
Europa - Foto: Guillaume Périgois