Berlin, 20. Mai 2021

Bis Mitte Juni 2021 muss die Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-Richtlinie) umgesetzt werden. Am 20. Mai 2021 wurde das Gesetzgebungspakt mit den Stimmen der Regierungskoalition im Bundestag in 2. und 3. Lesung beschlossen. Die massive Kritik der Filmwirtschaft wurde weitgehend überhört.

SPIO-Präsident Dr. Thomas Negele: „Das Urheberrecht ist das wesentliche rechtliche Instrument, um Wertschöpfungsprozesse im digitalen Binnenmarkt zu steuern. Die DSM-Richtlinie sollte ein Korrektiv sein, um die Kreativen und die Kreativwirtschaft wieder stärker an den digitalen Einnahmeströmen zu beteiligten. Für die Filmwirtschaft erreicht die Regierungskoalition mit dem Gesetzespaket das Gegenteil. Auf die filmwirtschaftlichen Betriebe werden höhere administrative Kosten durch umfangreiche Auskunfts- und Berichtspflichten zukommen, ohne dass diese durch bessere Lizenzmöglichkeiten kompensiert werden. Die beschlossenen Änderungen sehen keine wirksamen Instrumente vor, die illegalen Nutzungen von Filmen auf Online-Sharing-Plattformen zu unterbinden. Nutzer*innen und Plattformen erhalten Rechtssicherheit auf Kosten der Unternehmen der Kreativwirtschaft.“

Unsere Hoffnung liegt nun erneut in Brüssel, wo mit dem Digital Markets Act und Digital Services Act der Marktmacht der großen Digitalplattformen Grenzen gesetzt und die Rechtsdurchsetzung effektiver gestaltet werden sollen.