Wie berichtet, gab es im April 2022 eine politische Einigung im Trilog zwischen Rat, EU-Parlament und Kommission auf einen gemeinsamen Text zum Digital Services Act (DSA). In den Sitzungen des federführenden Ausschusses im EP (IMCO) wurde der konsolidierte DSA-Text nun angenommen. Es folgen Vorabstimmungen im COREPER/AStV des Rates, danach EP-Plenum am 4. Juli 2022 und zeitnah im Ministerrat.
Die SPIO hatte sich gemeinsam mit einem breiten Bündnis der Kreativwirtschaft für eine Verbesserung der Rechtsdurchsetzung und gegen neue Ausnahmen von der Haftung eingesetzt. Als Erfolg werten wir, dass es keine neuen Hindernisse bei der Rechtsdurchsetzung geben wird. Hier gilt unser Dank dem Bundesministerium für Wirtschaft, dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr und der Beauftragten für Kultur und Medien sowie den Fürsprecher*innen der Kreativwirtschaft im Europäischen Parlament, insbesondere Sabine Verheyen, Axel Voss und Prof. Dr. Angelika Niebler. Besonders erfreulich war die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit der Verbände und Unternehmen der Kreativwirtschaft.
Durch Übergangsfristen kommt der DSA voraussichtlich im Januar 2024 zur Anwendung. Eine Umsetzung in deutsches Recht ist nicht nötig, da der DSA eine unmittelbar geltende Verordnung ist. Allerdings müssen Mitgliedstaaten offene Fragen klären und beispielsweise bestimmen, welche Behörde zum Digital Services Coordinator bestimmt wird. Hierzu wird das zuständige Bundesministerium für Digitales und Verkehr im Juli 2022 eine Anhörung organisieren.