Das Plenum des Europäischen Parlaments hat am heutigen 5. Juli 2022 die Texte des Digital Markets Act (DMA) und Digital Services Act (DSA) verabschiedet. Nach offizieller Abstimmung im Ministerrat, die zeitnah zu erwarten ist, werden die Vorschriften des DMA voraussichtlich im Oktober 2022 in Kraft treten und nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten ab April 2023 anzuwenden sein, der DSA am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Die SPIO sieht das Ergebnis differenziert.
Digital Markets Act: Zugang zu Plattformdaten für die Filmwirtschaft
Mit dem DMA hat sich die EU zum Ziel gesetzt, faire Wettbewerbsbedingungen für digitale Unternehmen in der EU zu schaffen. Marktmissbrauch großer Plattformen soll effektiver bekämpft werden.
Für die Filmwirtschaft eröffnet der DMA erstmalig die Möglichkeit, Zugang zu Werbe- und Nutzungsdaten in Bezug auf ihre Werke bei Diensten der Gatekeeper zu erhalten.
EU-Kommissionsvizepräsidentin und Wettbewerbskommissarin Margrete Vestager hatte Filmproduzenten und Verleihern Zugang zu mehr Daten zugesichert. Sie sollen künftig mehr Informationen darüber erhalten, wie ihre Inhalte und auch Trailer und Werbeclips in den sozialen Medien wahrgenommen werden. Daneben sollen sie zuverlässigere Daten über die Auswirkungen ihrer Werbemaßnahmen auf Gatekeeper-Plattformen erhalten.
SPIO-Präsident Christian Sommer: „Wir bauen auf die Vizepräsidentin der Kommission und Wettbewerbskommissarin Margrete Vestager, diese Pflichten durchzusetzen und für ein Level-Playing-Field der Filmwirtschaft mit den großen Plattformen zu sorgen. Unser Dank geht an die Vertreter*innen der Beauftragten für Kultur und Medien und des Europäischen Parlaments, insbesondere Sabine Verheyen, Axel Voss, Dr. Christian Ehler, Petra Kammerevert und Tiemo Wölken, die sich in diesem Dossier so konsequent für die Kreativwirtschaft eingesetzt haben.“
Digital Services Act: Digitaler Sheriff mit angezogener Handbremse
Mit großen Ambitionen startete das europäische Gesetzgebungsverfahren des Digital Services Act (DSA). Der DSA ist Teil des Digital-Pakets, das die EU-Kommission Ende 2020 vorgeschlagen hat, um verbindliche Regeln für das Internet aufzustellen. Der DSA regelt die Instrumente und Verfahren, um illegale Inhalte aller Art, illegale Dienste oder Produkte effektiver aus dem Netz zu entfernen. Dabei folgt er der Intention der EU “Was offline illegal ist, ist online auch illegal”.
Die SPIO wird sich nun einbringen, um die wenigen, noch national zu bestimmenden Fragen, insbesondere die Festlegung der für die Aufsicht und Rechtsdurchsetzung zuständigen Behörde, mitzugestalten.
SPIO-Präsident Christian Sommer: „Aus Sicht der Filmwirtschaft kann der DSA punktuell dabei helfen, zügiger gegen Piraterie von urheberrechtlich geschützten Inhalten vorgehen zu können. Hier denke ich besonders an die Vorgaben zu den vertrauensvollen Hinweisgebern. Die neuen Transparenzvorgaben, die als Know-Your-Business-Customer bekannt sind, sollten es immerhin unseren Mitgliedern, die physische Produkte auf Marktplätzen verbreiten, ermöglichen, besser gegen Anbieter von illegalen Inhalten vorgehen zu können. Leider betrifft das aber nicht alle Plattformen.
Unser Dank geht an die Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen Ministerien und des Europäischen Parlaments, die einige wichtige Stellschrauben zu Gunsten der Kreativwirtschaft angepasst und neue Haftungsprivilegien etwa für Suchmaschinen verhindert haben. Wir müssen aber konstatieren, dass die Verantwortungs- und Haftungskluft zwischen Online und Offline nicht gänzlich geschlossen wurde und wir jetzt sehen müssen, welche Auswirkungen der DSA auf bestehende Gesetze und Verfahren hat.”