Das Europäische Parlament hat am Europatag, am 9. Mai 2023, eine nicht-rechtsverbindliche Entschließung zum Anwendungsbericht der audiovisuellen Mediendienste-Richtlinie ( ((EU) 2018/1808), kurz: AVMD) verabschiedet.

Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste ist die Grundlage für grenzüberschreitende TV-, Streaming- und VOD-Dienste. Die Richtlinie sieht unter anderem vor, dass möglichst die Hälfte der TV-Programminhalte aus europäischen Werken, bei VOD-Anbietern 30% mit EU-Werken bestückt werden müssen (sog. Quotenvorgaben). Zudem können Mitgliedstaaten eine Investitionsquote festlegen.

Das Parlament drängt die EU-Kommission, den seit Dezember 2022 fälligen Bericht zügig zu erarbeiten und entsprechende Studien zur Evaluierung u.a. der Quotenvorgaben für europäische Werke im TV und den Streamingdiensten auf den Weg zu bringen. Denn der Anwendungsbericht und die Studien seien die Grundlage, um über Fragen, wie die Definition „europäischer Werke“ oder „unabhängiger Hersteller“ entscheiden zu können.

Die SPIO setzt sich für den Erhalt der Quotenvorgaben, für strengere, sanktionsbehaftete Berichte, Zugang zu Nutzungsdaten bzw. Reichweite und die Notwendigkeit territorial exklusiver Lizenzierung von Filmen ein. Anfang März stimmte der Verbraucherschutzausschuss  IMCO ab. Dabei lag der Fokus auf dem Sendelandprinzip und der Barrierefreiheit. Der Kulturausschuss (CULT) verabschiedete den Bericht am 28. März 2023, der nun unverändert als Entschließung vom Plenum angenommen wurde.

Auch das europäische Gremium der Filmförderanstalten, EFAD, äußert sich in einer Pressemitteilung positiv zur Entschließung.

Entschließung des Europäischen Parlaments